Allgemeine Geschäftsbedingungen von MerchCamp

(https://merch.camp)

1. Geltungsbereich

1.1 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von MerchCamp (im Nachfolgenden auch “Verkäufer” genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart werden, bedürfen der Schriftform und ausdrücklichen Bestätigung durch MerchCamp.

1.2 Der Kunde ist Verbraucher und lt. diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, welcher nicht überwiegend ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Dagegen sind Unternehmer natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeiten handelt.

2. Vertragspartner

MerchCamp und dessen Internet-Plattform merch.camp ist eine Marke und im Besitz der additiv Media OG, Dörrstraße 51, 6020 Innsbruck vertreten durch die Geschäftsführer Achim Gauder und Birgit Payr. Die additiv Media OG ist somit der Vertragspartner für alle Verträge, die mit MerchCamp on- und offline geschlossen werden.

3. Vertragsschluss

3.1 MerchCamp bietet auf seiner Online-Präsenz hauptsächlich Textilien an, welche in weiterer Folge mit einem Wunschmotiv des Kunden bedruckt oder bestickt werden. Auf Wunsch kann dieses Motiv mittels einer kostenpflichtigen Serviceleistung für den Kunden erstellt werden.

3.2 Für alle geschlossenen Verträge gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Form.

3.3 Dem Bestellvorgang geht zumeist eine Anfrage des Kunden bzw. ein Angebot durch MerchCamp voraus. Die Online-Plattform dient dabei lediglich zur Auswahl von Textilien und zur preislichen Orientierung. Waren, die hierbei in den Warenkorb gelegt werden, werden nach Abschluss des Kaufvorganges vorerst zu MerchCamp weitergeleitet. Die E-Mail, welche dem Kunden nach der Auswahl der Textilien automatisiert durch den Shop zugestellt wird, stellt noch keine Vertragsannahme dar. Notwendige Druckdaten und Unterlagen zur Erfüllung des Auftrages können mittels Upload Modul, Datenübertragungsdienst, Bereitstellung in der Cloud, E-Mail oder durch Zusendung eines Datenträgers übermittelt werden. Erst nach der Überprüfung der Gesamtbestellung durch den Verkäufer und einer Zusendung einer Auftragsbestätigung gilt der Kaufvertrag als geschlossen. Es besteht ebenso nach Vereinbarung die Möglichkeit, dass Textilien vom Kunden zur Veredelung angeliefert werden können. Konditionen hierfür werden ebenso mit der Rücksendung einer einer Auftragsbestätigung vereinbart. Die Auftragsbestätigung ist eine Zusammenfassung der Bestellung des Kunden, welcher mit dem Erhalt die Möglichkeit erhält, diese nochmals zu überprüfen sowie wegen vorgenommenen Korrekturen seitens MerchCamp Rücksprache zu halten. Änderungen bedürfen der Schriftform seitens des Kunden.

3.4 Der Auftraggeber stellt MerchCamp alle für die Herstellung erforderlichen Unterlagen, Daten und Materialien (z.B. Druckdaten, Proofs, Bestätigungen etc.) gemäß den Anleitungen, Anforderungen und Spezifikationen des Verkäufers kostenlos zur Verfügung. Sämtliche Nutzungsrechte dieser angelieferten Vertragsgegenstände sind durch den Auftraggeber zu klären und auf dessen Verantwortung ausschließlich als legale Duplikate zur Verfügung zu stellen. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen haftet MerchCamp nicht.

3.5 Die von MerchCamp zur Produktherstellung und Ausführung des Auftrages eingesetzten Betriebsgegenstände und hergestellten Produktionsgegenstände (z.B. Filme, Proofs, Druckplatten, Siebe, etc.) bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von MerchCamp und werden nicht ausgehändigt.

3.6 Angelieferte Dateien und Materialien des Käufers werden von MerchCamp im Rahmen einer einmalig inkludierten Serviceleistung gesichtet. Eine erneute Überprüfung von Daten oder nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, bedingt durch neu eingereichte Produktionsunterlagen, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Dies bedarf keiner zusätzlichen Zustimmung durch den Käufer.

3.7 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und nötige Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Diese Gegenstände bleiben, wenn nicht anders vereinbart, ebenso Eigentum des Verkäufers.

3.8 Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Daten bis zum vereinbarten Termin ist eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. EUR 50,- zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer z. Zt. 20 % für Anlage, Prüfung und Beratung fällig. Liegen die von uns bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage dieser Leistungen abgerechnet.

4. Lieferbedingungen

4.1 Teillieferungen und/oder -leistungen sind zulässig. Grundsätzlich wird stückgenau geliefert. Produktionsbedingt können Über- oder Unterlieferungen bis zu +/- 10 % entstehen. Bei einer Überlieferung erfolgt die Verrechnung der zusätzlichen Stückzahl, bei einer Unterlieferung die Gutschrift über die nicht produzierten Exemplare. Ein Anspruch auf exakte Stückzahlen ist nicht möglich bzw. besteht nicht.

4.2 Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Für eventuelle Folgeschäden, die dem Kunden durch einen Lieferverzug entstehen, haftet MerchCamp nicht. Ein Fixtermin ist ausdrücklich und schriftlich als solcher zu vereinbaren. Alle von uns genannten Liefertermine verstehen sich als voraussichtlich abgehende Liefertermine und sind somit juristisch unverbindlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Maschinenausfall, Krankheit usw.), auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. In solchen Fällen tritt weder für MerchCamp Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen steht MerchCamp das Recht zu, schadensfrei ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Für die Dauer und die Prüfung der angelieferten Daten, Drucke oder Muster des Käufers gilt die Lieferzeit als unterbrochen. Diese Komponenten setzen eine schriftliche Abnahme beider Seiten (des Verkäufers und Käufers) voraus. Müssen erneut Daten oder Gegenstände angeliefert oder werden Anforderungen seitens des Kunden abgeändert, verlängert sich die Lieferfrist durch einen derartigen Vorgang angemessen.

4.4 Wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das Werk verlassen hat bzw. als abholbereit gemeldet wurde, gilt die Lieferzeit als eingehalten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.

4.5 Schadensersatzansprüche des Käufers, Ansprüche aus Deckungskäufen oder dergleichen sind ausgeschlossen. Gerät MerchCamp mit der Leistung in Verzug, so hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus Lieferverzögerungen herleiten kann.

4.6 Der Versand erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren auf dem Transport oder nach Fertigmeldung zur Abholung, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren, und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. Wünscht der Käufer einen Eil-, Expressversand oder Versicherung der Ware, so gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Die Versandart, der Transportweg sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von MerchCamp bestimmt. Der Verkäufer nimmt Verpackungsmaterial nur dann zurück, wenn er dazu verpflichtet ist. Die Kosten für den Rücktransport trägt der Käufer.

5. Preise

5.1 Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise von MerchCamp verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ab Werk. Sie schließen die Versandverpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten, wenn nicht anders vereinbart, nicht mit ein. Ändern sich Umstände, können Preise jederzeit durch den Verkäufer nach Absprache geändert werden. Irrtum, Schreib- und Rechenfehler sind für MerchCamp nicht verbindlich. Eine Haftung hierfür, außer wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, gibt es für den Verkäufer nicht.

6. Zahlungsbedingungen

6.1 Der Käufer verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bereits bei Vertragsabschluss. Die Bezahlung ist per Überweisung möglich. Die Gewährung eines Zahlungsziels oder Skontos bedarf der Schriftform. Grundsätzlich wird eine positive Bonität beim Kunden vorausgesetzt. Tritt jedoch nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung respektive Veränderung ein, durch die die vollständige Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorleistung des Kaufpreises verlangen. Überdies werden alle bereits bestehenden Forderungen sofort fällig. Bestätigte Zahlungsziele werden hinfällig. In der Folge kann MerchCamp eine Auslieferungssperre für bereits laufende Aufträge aussprechen.

6.2 Das generelle (zuvor schriftlich vereinbarte) Zahlungsziel von MerchCamp beträgt 10 Tage netto. Der Verkäufer ist trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers berechtigt, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Ein Skontoabzug wird von uns nicht akzeptiert. Zu viel in Abzug gebrachte Beträge werden zurückgefordert.

6.3 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür eine Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft verlangt werden.

6.4 Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers ist MerchCamp berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.. Zudem können Mahngebühren und Spesen anfallen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig.

6.5 Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstehenden Forderungen Eigentum von MerchCamp. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist er zur vorbehaltlosen Herausgabe der kompletten und unversehrten Ware verpflichtet. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung des jeweiligen Forderungssaldos.

7.2 Der Käufer hat MerchCamp über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, über die Vorbehaltsware oder über die im Voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich, schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet alle notwendigen Unterlagen für eine Intervention sofort herauszugeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

8. Anzeige- bzw. Rügepflicht bei Sachmängeln

8.1 Die Ware ist vom Käufer nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind MerchCamp nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche, schriftlich unter Beifügung eines Ausfallmusters der reklamierten Ware anzuzeigen. Transportschäden sind sofort beim ausführenden Unternehmen anzuzeigen bzw. dem Verkäufer bekannt zu geben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung jedoch spätestens nach 3 Monaten schriftlich mitzuteilen. Der Empfänger hat jedoch stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Ware, die be- oder weiterverarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Ware als genehmigt.

8.2 Bei berechtigten Beanstandungen steht MerchCamp wahlweise zu, die Ware zurückzunehmen, sie umzutauschen oder einen Preisnachlass einzuräumen. Es muss vorab mit MerchCamp die Abholung der Ware und die Art der Beförderung besprochen werden. Die Haftung von MerchCamp für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

9.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Verkäufers vorliegt.

9.2 Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.

9.3 Etwaige Empfehlungen von MerchCamp hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis gewissenhafter Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendungen und der Arbeitsweise nur als Richtwerte gelten. Eine Gewähr für den Einzelfall kann daher nicht übernommen werden. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

9.4 Anstelle des Rechts des Käufers auf Wandlung oder Minderung wird ein Recht auf Nachbesserung vereinbart. Soweit sich der gelieferte Gegenstand außerhalb des Sitzes des Verkäufers befindet, werden Transportkosten, Wegekosten und Porto nicht getragen. Es bleibt MerchCamp aber vorbehalten statt Nachbesserungen, Ersatzlieferung zu leisten.

9.5 Keinerlei Gewährleistung wird für Fehler übernommen, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluss oder Fremdeinwirkung entstanden sind.

9.6 Die Verjährungsfrist von Ansprüchen für gelieferte Ware beträgt 2 Jahre nach Erhalt der Ware. Ist der Käufer Unternehmer gilt ein Jahr.

10. Urheber- und Markenrechte / Freistellungserklärung / Rechte Dritter

10.1 Die Prüfung, ob der von uns herzustellende Druck gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt oder gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstößt, ist Pflicht des Auftraggebers. Er hat sämtliche hiermit verbundenen Kosten selbst zu tragen. Wir sind zur selbständigen Prüfung dieser Fragen auf Kosten des Auftraggebers berechtigt, wenn die von ihm an uns weitergereichten Informationen lückenhaft sind oder Zweifel bestehen lassen und der Auftraggeber auch auf unser Anfordern die Lückenhaftigkeit oder Zweifel nicht beseitigt. Der Käufer übernimmt eine vom Verschulden unabhängige Garantie dafür, dass Motive oder Texte mit gewerblichen Schutzrechten und dem Wettbewerbsrecht in Einklang stehen. Er ist der rechtmäßige Eigentümer aller anwendbaren Urheberrechte, Nutzungsrechte und Verwertungsrechte. Ein von ihm erteilter Produktionsauftrag verletzt in keiner Weise Rechte Dritter.

10.2 Für den Fall, dass aufgrund einer solchen Verletzung von Rechten Dritter Ansprüche gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer in vollem Umfang Schadenersatz zu leisten und freizustellen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle daraus entstehenden Produktionskosten sowie alle Kosten in Verbindung mit dem Schutz und der Verteidigung seiner Rechte erstatten.

10.3 Diese Gewährleistungs- und Freistellungserklärungen gelten für den jetzigen, aber auch für sämtliche künftige zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abgeschlossenen Vereinbarungen und Produktionsaufträge, selbst wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie verwiesen oder sie diesen Produktionsaufträgen beigefügt wird. Sie gilt ferner rückwirkend auf den Zeitpunkt des ersten Produktionsauftrags und sie gilt auch dann, wenn die Titel nicht einzeln aufgeführt sind, weil sich die Vertragsparteien einig sind, dass nur solche Aufträge angenommen werden, für die der Auftraggeber eine Freistellungsvereinbarung abschließt.

10.4 Die Freistellungsvereinbarung ist aufrecht ab der Zusendung der AGBs des Auftragnehmers.

11. Archivierung

11.1 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten oder Gegenstände werden von MerchCamp nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der auftragsgemäßen Ware an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Ein allgemeines Anrecht auf Einlagerung besteht grundsätzlich nicht.

12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Teilnichtigkeit

12.1 Auf diesen Vertrag ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher und hat seinen Aufenthalt im Ausland, bleiben zwingende Bestimmungen dieses Landes unberührt.

12.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.

12.3 Sollten diese AGBs oder einzelne Absätze derselben, ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

13. Besonderheiten / Kundeninformation

13.1 Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass Textilien beziehungsweise Trägermaterialien von den Abbildungen, Beschreibungen und Angaben auf Prospekten, in Katalogen, elektronischen Unterlagen und auf der Online-Präsenz abweichen können. Dies betrifft das Material, Farbe, Gewicht, Abmessungen und Form. Diese Toleranzen entstehen durch handelsübliche Schwankungen und technische Produktionsabläufe und stellen keinen Grund zur Beanstandung durch den Käufer dar.

13.2 Farbbezeichnungen und Größenangabe von Anbietern und Herstellern sind nicht normiert, weshalb es zu Farb- und Größenabweichungen zwischen unterschiedlichen Herstellern, Produkten und auch Chargen-Lieferungen kommen kann.

13.3 Farben am Bildschirm beziehungsweise auf Druckerzeugnissen sind nicht farbverbindlich. Um den genauen Eindruck eines Produktes zu erhalten, weisen wir darauf hin, dass es von Vorteil ist, ein Muster zur genauen Beurteilung zu ordern. Nur auf weißem Druckuntergrund kann eine nahezu Farbtreue erzielt werden.

13.4 Vor dem ersten Tragen am Körper sind Textilien zu waschen. Es können gesundheitlich unbedenkliche Rückstände im Textil verbleiben, welche in Verbindung mit Körperwärme und Schweiß zu Verfärbungen führen können. Ebenso geben wir die Empfehlung ab, dass alle anderen Gebrauchsartikelt vor der ersten Verwendung sachgemäß zu reinigen.

13.5. Drucke auf Polyester beziehungsweise Nylon können sich über einen längeren Zeitraum, obwohl geeignete Druckverfahren angewendet werden, verändern. Bei Transferdrucken (Digital, Flex usw.), die mit einer Transferpresse fixiert werden, kann ein Abdruck der Druckplatte verbleiben. MerchCamp kann hierfür keine Haftung übernehmen, da dies technisch nicht besser umsetzbar ist.

13.6. Produktionsbedingt verbleiben manchmal geringe Rückstände vom Sprühkleber im Textil sowie leichte Verfärbungen durch Hitze entstehen können. Beides sollte nach dem ersten Waschvorgang verschwunden sein.

13.7. Werden Textilien veredelt, kann nicht mehr von der Waschbeschreibung des Herstellers ausgegangen werden. Erkundigen Sie sich bitte hierfür bei MerchCamp (Veredelungsanbieter).

13.8. Bei angelieferten Textilien übernimmt der Verkäufer nur eine beschränkte Haftung für fahrlässig verursachte Fehler oder Vorsatz.